Schloss Freudenberg Wiesbaden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Bereich Erfahrungsfeld


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Freudenberg Gesellschaft Natur und Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloss Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt), sowie für den Besuch im Erfahrungsfeld und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Schloss Freudenberg. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des/der Kunden bei der GNK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die GNK bedarf.

Die Buchung von dem Eintritt und Führungen durch das Erfahrungsfeld erfolgt telefonisch während der Öffnungszeiten, die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Fax oder per e-mail.

Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die GNK erfolgt telefonisch oder schriftlich.

Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Haftung der GNK

Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GNK nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf  Gefahr des Kunden in Schloss und Park Freudenberg. Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Veranstalter oder Dritten eine Schlussrechnung verlangen.

Verjährung

Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die GNK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GNK zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Besuches im Erfahrungsfeld, Auswahl und Kontrolle des Erfahrungsfeldführers. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der GNK zu zahlen.

Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der GNK an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

Das Entgelt für Eintritt und Führungen im Erfahrungsfeld ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der GNK (Programm, Angebot, Preisliste etc.) Die Ereigniskarte für das  „Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne und des Denkens“ berechtigt zum einmaligen Besuch.

Für die Reservierung kann die GNK bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.

Die Preise können von der GNK geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und die GNK zustimmt.

Im Erfahrungsfeld entsteht keine Steuerpflicht und sind nach § 4 Nr. 22a steuerbefreit.

Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages an der Erfahrungsfeldkasse oder bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig.

Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der GNK aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der GNK.

4. Rücktritt durch den Kunden

Sofern zwischen der GNK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GNK auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GNK ausübt.

Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Buchungstermin zurück, so behält die GNK den Anspruch auf Zahlung des Führungspreises. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Erfahrungsfeldbesuch aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die GNK Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Kann der Kunde den angemeldeten Besuch im Erfahrungsfeld nicht wahrnehmen, so hat er die GNK so früh wie möglich zu informieren. Falls binnen 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden sollte oder aber der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann, fallen für Gruppen ab 10 Personen ohne Führung Stornogebühren in Höhe von 2 € pro Person, bzw. für Gruppen mit Führung Stornogebühren in Höhe der Führungskosten an.

Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

5. Rücktritt durch die GNK

Ferner ist die GNK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der GNK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Buchung für das Erfahrungsfeld unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • die GNK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Besuch im Erfahrungsfeld den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GNK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GNK zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der GNK entsteht kein Anspruch des Kunden auf  Schadensersatz.

6. Datenschutz

Die GNK verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.

7. Schutzrechte

Die GNK behält sich alle Rechte an den im Erfahrungsfeld verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden oder an Dritte weitergegeben werden.

8. Sonstiges

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloss Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für das Erfahrungsfeld sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.